Dieser Service deckt die Bedürfnisse der Unternehmen ab, welche gemäss Lebensmittelgesetz dafür verpflichtet sind, einen Nachweis zu erbringen, dass ihr Betrieb schädlingsfrei ist und was bei einem Befall von Schädlingen gegen diese unternommen wird oder worden ist, also Restaurants und Lebensmittelbetriebe wie Metzgereien, Bäckereien, Käsereien und Verkaufsläden.

(Im Sinne dieser Gesetzgebung bieten wir jedoch keine Service für die lebensmittelverarbeitende und herstellende Grossindustrie an, welche ebenfalls diesen gesetzlichen Auflagen unterliegt.)

Zusätzlich wird bei dieser Art des Services, 1 mal im Jahr, ein Bericht über die generelle Situation des im Service betreuten Objektes verfasst. Dieser Bericht bietet eine Zusammenfassung der Ereignisse des letzten Jahres im betreuten Objekt.

Kontaktieren Sie uns für eine Inspektion 078 712 38 74 oder mit dem Kontaktformular.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter nehmen sich Ihrem Problem gerne an, führen eine Inspektion durch, beraten Sie und erstellen Ihnen eine unverbindliche Offerte für eine allfällige Schädlingsbekämpfung.

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